Holger Schneider - Immobiliengutachter, Sachverständiger, DEKRA

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Holger J. Schneider

Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Geprüfter Sachverständiger des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

 

 

In meiner nunmehr über 20 jährigen Berufserfahrung in der Immobilienbranche, 15 Jahre alleine in der Immobilienbewertung, kann ich auf ein großes Fachwissen zurückgreifen. In all den Jahren absolvierte ich zahlreiche Ausbildungen und Weiterbildungen bei renommierten Stellen, wie bei der DEKRA Immobilien Certification GmbH, Sprengnetter Immobilienakademie, Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesverband deutscher Sachverständigen und Fachgutachter (BDSF) sowie beim Europäischen Institut für Berufsbildung FIB GmbH.

Seit 2018 verfüge ich nun über die einzige internationale anerkannte Qualifikation als Sachverständiger und trage daher die Bezeichnung - Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.

 


Zertifizierter Sachverständiger / Gutachter für Immobilienbewertung

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung ist fachliche Kompetenz man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein Studium mit Abschluss sowie/oder mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.

Als neutraler und zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstatten wir Gutachten im Privatauftrag und stehen allen deutschen Gerichten  für die Immobilienbewertung in Deutschland und im Rahmen unserer Spezialabteilung - der BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN weltweit zur Verfügung.

Unsere Gutachtenerstattung erfolgt in Anlehnung an die Verhaltensregeln, die durch die Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vorgegeben werden.

Insbesondere steht die Gutachtenerstattung unter der Prämisse einer

  • unparteiischen
  • weisungsfreien
  • gewissenhaften
  • unabhängigen

Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.

 

 

 

 

EHRENKODEX

Der Sachverständige der BEWERTUNGSSTELLE FÜR IMMOBILIEN verpflichtet sich zu folgendem Ehrenkodex, der nach der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK ausgegeben wurde.

Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen:

Persönliche Aufgabenerfüllung: Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§11 SVO).

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Ich führe über meine Leistungen entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)

Schweigepflicht: Meine Mandanten genießen volle Diskretion. Kenntnisse, die ich während der Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung der Interessen des Sachverständigen oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).

Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch: Das Wissen und die Erfahrungen der Immobiliensachverständigen müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Diesbezüglich besitzen die regelmäßige Fortbildung und der Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO).