Ein rechtssicherer Ablauf beim Orts- und Objektbesichtigungstermin ist elementar wichtig und beugt späteren, eventuell entstehenden, Problemen bereits im Vorfeld vor.
Für die Wertermittlung von Immobilien geht in der Regel ein Schicksalsschlag, wie ein Todesfall eines Angehörigen oder einer Scheidung vom Ehepartner voraus. Daher ist vor allem die Immobilienbesichtigung, Hausbesichtigung bzw. der Orts- und Objektbesichtigungstermin ein sehr sensibles Thema in dem umfangreichen Prozedere der Immobilienbewertung.
An diesen Terminen geht es nicht selten hecktisch oder auch emotional zu, da meist auch die beiden Parteien vor Ort sind. Um die Immobilienbesichtigung für alle Beteiligten aber so angenehm und rechtssicher wie möglich zu gestalten, hat sich ein routinierter Ablauf seit über 10 Jahren bewährt.
In der Regel dauert die Besichtigung einer Wohnung 1 Stunde und die Besichtigung eines Hauses 1-2 Stunden inkl. Besprechung. Bei umfangreichen Immobilien wie z.B. einem Schloss kann die Besichtigung bis zu 2-3 Stunden dauern.
1 - Die Einladung zum Ort- und Objektbesichtigungstermin
Einer der meist verkanntesten und gefährlichsten Fehler die ein Sachverständiger bei einem Bewertungsauftrag (ganz wichtig bei Scheidung, Trennung, Erbstreitigkeiten) begehen kann, ist wenn er nicht alle Beteiligten zum Orts- und Objektbesichtigungstermin einlädt. Grund dafür ist die Besorgnis zur Befangenheit, die in vielen Prozessen in Deutschland allgegenwärtig ist. Nicht selten wurden Sachverständige, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Wir sehen es daher als unsere Pflicht an unsere Auftraggeber darüber zu informieren, damit nicht genau wie vorstehend beschrieben die Wertermittlung der Immobilie wertlos ist, weil die Gegenpartei das Gutachten wegen Befangenheit ablehnt. Im schlimmsten Falle muss dann von einem anderen Immobiliengutachter, den dann der Richter beauftragt, ein neues Verkehrswertgutachten erstellt werden, mit neuer und oft viel höheren Honorarrechnung.
Die Einladungen zum Orts- und Objektbesichtigungstermin versende der Sachverständige an alle beteiligten Parteien.
2 - Die Ankunft des Sachverständigen
Der Sachverständige reist eigenständig zum Orts- und Objektbesichtigungstermin an. Dies ist ebenfalls ein großer Fehler hinsichtlich der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger zum Ortstermin zusammen mit einer Partei anreist. Der Verdacht kann somit bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Bei Fällen, wo kein Streitpotenzial vorliegt oder liegen könnte, ist natürlich die gemeinsame Anreise kein Problem.
3 - Die Vorbesprechung
Vor der eigentlichen Besichtigung erfolgt eine kurze Vorbesprechung, wo i.d.R. nochmals der Auftragsumfang und Daten besprochen werden.
4 - Die Besichtigung der Immobilie von Innen
Der Sachverständige begutachtet nun die Immobilie, das Haus, Villa, Finca, Schloss, Wohnung oder Apartment von Innen. Hier werden alle Räume auf die bauliche Beschaffenheit geprüft, wie z.B. sind Holzdecken vorhanden, wie ist der allgemeine Zustand der Bodenbeläge, Wände, Decken, Fenster, Türen, sanitären Anlagen. Bauteilöffnungen oder Funktionsprüfungen von Heizung, Wasser, Strom etc. sind nicht Gegenstand einer Wertermittlung.
5 - Die Besichtigung der Immobilie von Außen
Der Immobiliengutachter nimmt nun die Immobilie von Außen in Augenschein. Hier werden evtl. Beschädigungen die wertrelevant sind aufgenommen. Zudem werden die baulichen Außenanlagen, wie Pool, Garten, Terrassen etc. begutachtet.
6 - Die Nachbesprechung
Nach der Besichtigung der Immobilie wird nochmals alles besprochen, wie z.B. Wann ist das Gutachten fertig? An wen soll es übermittelt werden?
7 - Die Verabschiedung des Sachverständigen
Der Sachverständige reist selbständig wieder ab, so dass auch hier die Besorgnis zur Befangenheit keine Grundlage erhält.
Bei Fällen, wo kein Streitpotenzial vorliegt oder liegen könnte, ist natürlich die gemeinsame Abreise kein Problem.