Wann benötigt man ein neutrales Wertgutachten für Immobilien?

Wann benötigt man eine neutrale Wertermittlung?

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ist wichtiger denn je!

Es gibt zahlreiche Situationen, die unsere Kunden veranlassen, ein Gutachten für Ihr Objekt in Auftrag zu geben. Die Top 3 sind bei Trennung/Scheidung, bei Erbregelungen und bei Kauf/Verkauf. Da jede Immobilie einmalig und nicht reproduzierbar ist, stellt sich die Frage:

Was ist die Immobilie tatsächlich am Markt wert?

Jede Immobilie muss daher individuell bewertet werden.

 

Die häufigsten Gründe bzw. Anlässe hierfür sind:

  • Bewertung von Immobilien bei Trennung / Scheidung
  • Bei Schenkungen bzw. Übertragungen
  • Vermögensauseinandersetzungen im Erbfall / Pflichtteilsansprüche
  • Vormundschaftsangelegenheiten; Pflegeangelegenheiten, etc.
  • Feststellung von Verkehrswerten für Kauf oder Verkauf
  • Steuerliche Angelegenheiten zur Vorlage beim Finanzamt
  • Prüfung von Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheiden;
  • für private Vermögensaufstellungen
  • Plausibilitätsprüfung anderer Gutachten

 

Abhängig vom Bewertungsanlass muss zunächst geklärt werden, welcher Wert dabei maßgebend ist. Dabei wird der Laie sehr schnell feststellen, dass es zahlreiche unterschiedliche Werte gibt wie z.B. Verkehrswert, Beleihungswert, Einheitswert, Entschädigungswert, Versicherungswert, gleitender Neuwert, steuerlicher Bedarfswert und viele andere mehr.