Professionelle Wertermittlung von einem Mehrfamilienhaus

Professionelle Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern

Die Ermittlung des marktgerechten Verkehrswertes von einem Mehrfamilienhaus ist Aufgabe von einem sachkundigen Immobiliengutachter. Als deutsches und freies Sachverständigenunternehmen für Immobilienbewertung, erstellen wir für unsere Kunden Verkehrswertgutachten, kostengünstige Kurzbewertungen / Verkehrswertexpertise sowie Mietwertgutachten für ein Mehrfamilienhaus in allen Regionen und Inseln von Deutschland.

Unser Unternehmensmotto lautet: Diskretion, Zuverlässigkeit und Professionalität!

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) sind wir dem Ehrenkodex des Verbandes verpflichtet und gewährleisten somit höchste Ansprüche.

 

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus und Sie möchten von diesem den aktuellen Verkehrswert wegen Scheidung, Trennung, Zugewinnermittlung oder Verkauf wissen? Sie benötigen für die Berechnung der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Pflichtteilsanspruch ein Verkehrswertgutachten für ein Mehrfamilienhaus für das deutsche Finanzamt? Oder Sie möchten für private Regelungen oder Vermögensaufstellungen den Marktwert von einem Mehrfamilienhaus kennen und diesen neutral bescheinigt haben?

 

Fragen Sie jetzt unverbindlich an,

gerne beraten wir Sie kostenfrei und ermitteln Ihren Bedarf!

 Unser Tipp: Honorar kann ggf. steuerlich geltend gemacht werden!

 

 

Was ist eigentlich ein Mehrfamilienhaus?

Ein Mehrfamilienhaus (abgekürzt MFH), auch Mehrfamilienwohnhaus, ist ein Wohngebäude, das für mehrere Familien beziehungsweise Nutzer oder Mietparteien konzipiert ist. Es steht im Gegensatz zum Einfamilienhaus (mit oder ohne Einliegerwohnung). Die einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienwohnhauses sind auf mehrere Geschosse verteilt. Größere Mehrfamilienwohnhäuser werden zum Geschosswohnungsbau gezählt. Auch bei einer Gruppe von Reihenhäusern, die nicht als Geschosswohnungsbau betrachtet werden, kann es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus handeln.

Ein Mehrfamilienwohnhaus und das zugehörige Grundstück können in Deutschland und Österreich nach dem Wohnungseigentumsgesetz unter verschiedenen Eigentümern aufgeteilt sein, in der Schweiz und in Liechtenstein erwerben Stockwerkeigentümer Miteigentumsanteile.